Gynäkologie: Höhere Steigerungsfaktoren

Regelmäßig werden im Zusammenhang mit IGeL auch Leistungen erbracht, bei denen mit dem gemäß der GOÄ höchstmöglichen Steigerungsfaktor kein kostendeckendes Honorar berechnet werden kann. Mit einer abweichenden Vereinbarung (Abdingung) kann der Steigerungsfaktor über den Höchstrahmen der GOÄ gesteigert werden.


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