Impfen vor und während der Schwangerschaft in der GKV

Seit dem 18.06.2020 ist die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des G-BA dahingehend geändert worden, dass „Fachärzte Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen der Ausübung ihrer fachärztlichen Tätigkeit durchführen dürfen“ (§ 10 SI-RL). Die SI-RL regelt seit 2007 für die GKV den Leistungsanspruch der Versicherten auf Schutz­impfungen und beinhaltet u. a. einen Passus über die Pflichten und Rechte der zur Impfung zugelassenen Ärzte. Der folgende Beitrag gibt Hinweise zur Abrechnung von Impfungen in der GKV bei Patientinnen mit Kinderwunsch und in der Schwangerschaft.

 


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