Gynäkologie: Liquidation von Speziallaborleistungen

Für Gynäkologen ergibt sich im Zusammenhang mit individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) immer wieder das Erfordernis, Speziallaborleistungen erbringen zu müssen.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung