Nur noch wenige Patientinnen kommen mit Überweisung

Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs werden zunehmend ohne Überweisung aufgesucht. Gemäß § 24 Bundesmantelvertrag (BMV) soll der Vertragsarzt bei der Veranlassung von Leistungen durch andere Vertragsärzte eine Überweisung ausstellen, auch im Sinne einer optimalen Behandlung der Patienten. Ausschließlich auf Überweisung können Laborärzte, Infektionsepidemiologen, Nuklearmediziner, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten und Transfusionsmediziner GKV-Versicherte behandeln bzw. Probenuntersuchungen durchführen.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung