Grippale Infekte: Abrechnung nach dem EBM

Mit Beginn der kalten Jahreszeit werden Hausärzte deutlich häufiger wegen Erkältungskrankheiten aufgesucht. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bietet nur wenige Abrechnungsmöglichkeiten.

 

Einige Kassenärztliche Vereinigungen veröffentlichen für jedes Quartal eine Morbiditätsstatistik mit den mit der Abrechnung am häufigsten abgegebenen ICD-10-Codes.

Die Angabe von grippalen Infekten steigt in den Winterquartalen deutlich an, so zum Beispiel J20 „Akute Bronchitis“ oder J40 „Bronchitis nicht akut“. In den Winterquartalen addieren sich die mit Erkältungskrankheiten assoziierten ICD-10-Codes auf 20-30 Prozent aller angegeben Diagnosen. In den Sommer­quartalen reduzieren sich die Diagnosen um die Hälfte.

Diagnostik

Bei grippalen Infekten ist regelmäßig eine gründliche körperliche Untersuchung erforderlich, abzurechnen mit der Versichertenpauschale 03000. Ergänzt werden kann eine Spirographie nach 03330 EBM (60 Punkte/6,35 Euro).
Bei Patienten mit grippalen Infekten werden in der Regel auch ergänzende Labor­bestimmungen erforderlich. Da bei den bei Erkältungskrankheiten üblicherweise durchzuführenden Laboruntersuchungen keine der Labor-Ausnahmekennziffern 32005-32023 angegeben werden kann, werden die Laborparameter auf das Laborbudget angerechnet.

  • wichtigErörterung, je vollendete zehn Minuten 03230, auch durchführbar mit Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten
  • Bei Patienten mit chronischen Erkältungskrankheiten Chronikerpauschalen 03220 und 03221, Angabe identischer Diagnosen in den Vorquartalen mit dem Zusatz „G“ für gesichert erforderlich

Außerdem werden die Laboruntersuchungen nur mit einer Quote von 91,58 Prozent vergütet, ausgenommen zehn Laborparameter, die für Hausärzte besonders wichtig sind, so zum Beispiel die Positionen 32035 (Erythrozyten), 32036 (Leukozyten), 32037 (Thrombozyten), 32038 (Hämoglobin) und 32039 (Hämatokrit).

Wichtig: Werden diese Laborparameter nicht als Einzelbestimmungen, sondern als Komplexpositionen nach 32120 oder 32122 (Blutbild) durchgeführt, greift die Minderung.

Abrechnung

Der Versichertenpauschale 03000 fügt die KV automatisch die Hausarztpauschale 03040 (144 Punkte/15,24 Euro) zu. Außerdem gilt bei Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisassistenten die 03060 (22 Punkte/2,33 Euro).

Bei längeren Erörterungen ist je vollendete zehn Minuten Gesprächsdauer die 03230 EBM (90 Punkte/9,48 Euro) berechnungsfähig.

Wichtig: Die Position 03230 kann auch berechnet werden, wenn die Erörterung ohne Beisein des Patienten mit Bezugspersonen geführt wird, etwa wenn sich Eltern wegen Erkältungskrankheiten ihrer Kinder beraten lassen. Die Erörterung nach 03230 ist auf dem Behandlungsausweis des Indexpatienten (des Kindes) abzurechnen. Als Bezugspersonen gelten nicht nur die Eltern. Einzubeziehen sind alle Personen aus dem sozialen Umfeld, so zum Beispiel Betreuungspersonen in Alten- und Pflegeheimen.

Chronische Erkältungen

Manche Patienten suchen ihren Hausarzt regelmäßig wegen einer Erkältung auf. Wird eine Erkältungskrankheit bei demselben Patienten innerhalb der letzten vier Quartale (das aktuelle Quartal zählt mit) in mindestens drei Quartalen behandelt, in mindestens zwei Quartalen davon mit einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, können die Chronikerpauschalen 03220 und 03221 berechnet werden. Die Chronikerpauschalen können nur bei der Behandlung derselben Erkrankung in den vorangegangenen Quartalen berechnet werden. Deswegen ist darauf zu achten, dass in den vorangegangenen Quartalen jeweils eine identische Diagnose angegeben wird. Bei Erkältungskrankheiten zum Beispiel J20 oder J40.

Wurden nach Angaben des Patienten Erkältungskrankheiten kontinuierlich in den Vorquartalen von einem anderen Hausarzt behandelt, können die Chronikerpauschalen mit dem Zusatz „H“ angesetzt werden. Die Vorbehandlung muss nicht unbedingt durch einen Vertrags­arzt in Deutschland durchgeführt worden sein. Auch wenn ein Patient im Ausland kontinuierlich in den Vorquartalen wegen Erkältungskrankheiten behandelt wurde, sind die Chronikerpauschalen mit dem Zusatz „H“ berechnungsfähig.

Fazit

Adäquate spezifische Abrechnungsmöglichkeiten bei der Behandlung von Erkältungskrankheiten bietet der EBM kaum, abgesehen von längeren Erörterungen (03230) und in einigen Fällen von den Chronikerpauschalen 03220 und 03221.

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