IGeL von GKV-Leistungen abgrenzen

Werden von gesetzlich Versicherten Selbstzahlerleistungen (IGeL) in Anspruch genommen, resultiert daraus ein Vertragsverhältnis auf der Basis der Kostenerstattung. Die Erstellung der Rechnung erfolgt analog zur Rechnungslegung bei Privatpatienten. Bei der Liquidation von IGeL und deren Abgrenzung gegenüber den Kassenleistungen gibt es immer wieder Unklarheiten.


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