Kassen- und Privatleistungen beim Restless-Legs-Syndrom

Extrapyramidale Hyperkinesen treten häufiger bei Kindern aber auch bei Erwachsenen auf, zumeist als Restless-Legs-Syndrom (RLS). Nach Schätzungen sind etwa fünf bis acht Prozent der Bevölkerung in Deutschland betroffen.

Bei motorischer Hyperaktivität handelt es sich nicht um ein Phänomen der Neuzeit. Bereits 1845 beschrieb der Frankfurter Nervenarzt Heinrich Hoffmann die Erkrankung in typischer Weise in seinem Werk „Der Zappelphillip“.

Abklärung verursachender Erkrankungen

Bei motorischer Unruhe, besonders wenn diese mit Konzentrationsschwächen kombiniert ist, gehen Betroffene häufig von einer verursachenden Erkrankung aus. Deshalb sind die Eingangsuntersuchungen in der Regel als GKV-Leistungen durchzuführen. Eine verursachende Erkrankung wird allerdings in den meisten Fällen nicht festgestellt.

Kinder mit motorischer Unruhe

Bei Kindern sind die individuellen Unterschiede motorischer Unruhe groß. Den Eltern muss unter Umständen verdeutlicht werden, dass ihr Kind zwar motorisch unruhig ist, dass die Unruhezustände aber noch als normal anzusehen sind und somit nicht als eine behandlungsbedürftige Erkrankung zu Lasten der GKV eingestuft werden können. Zur Abgrenzung kann die notwendige Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung der motorischen Unruhe angesehen werden.

Derzeit häufiger Prüfungen

Derzeit wird vermehrt geprüft, ob die angegebenen Behandlungsdiagnosen schlüssig zu den ausgestellten Verordnungen passen. Deswegen ist bei einer Behandlung von Hyperaktivitäten wie dem RLS und der Verordnung entsprechender Medikamente immer der korrelierende ICD-10-Code als gesichert mit dem Zusatz „G“ anzugeben.

Hyperaktivität ohne verursachende Erkrankung

Wird eine Hyperaktivität nicht als Erkrankung eingestuft, der Patient beziehungsweise die Eltern wünschen aber dennoch eine Behandlung, dann ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag zu schließen. Damit stellen Sie klar, dass eine Behandlung nur privat als IGeL erfolgen kann.

Behandlung als Privatleistung

Für die Behandlung von Hyperaktivitäten hält die GOÄ eine ganze Reihe von Leistungspositionen vor, die je nach Art der Behandlung berechnungsfähig sind. Für Behandlungsformen, die nicht in der GOÄ verzeichnet sind, ist eine Analogabrechnung anzuwenden. In der Regel sind Einzelbehandlungen bei Hyperaktivitäten üblich, aber auch Gruppenbehandlungen können erwogen werden, insbesondere bei Kindern. Werden Konzentrationsstörungen beklagt, sollte deren Ausprägung zu Beginn der Behandlung durch Testverfahren festgestellt, dokumentiert und später parallel zu der Behandlung kontrolliert werden.

Resümee

Bei der Behandlung von extrapyramidalen Hyperkinesen, so insbesondere bei RLS, sollte der behandelnde Arzt aufgrund seiner Erfahrung mit einigem Fingerspitzengefühl entscheiden, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung zu Lasten der GKV oder ob lediglich eine nicht als Erkrankung einzustufende noch im Rahmen der Norm liegende Variante von motorischer Unruhe vorliegt, deren Behandlung nur mittels Selbstzahlerleistungen erfolgen kann.

wichtigAbklärung verursachender Erkrankungen und Erstuntersuch­ungen als GKV-Leistungen erbringen

Unterscheidungskriterium GKV oder IGeL: Medikamentöse Behandlung und ICD-10-Code G25.8G, dann GKV-Behandlung

Bei Behandlung als Selbstzahler­leistung immer schriftlichen Behandlungsvertrag schließen

Nr. 849 GOÄ: Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten,

30,00 Euro, 2,24-fach

Nr. 804 GOÄ: Eingehendes therapeutisches Gespräch, keine Zeit­vorgabe,

20,00 Euro, 2,29-fach

Nr. 846 GOÄ: Übende Verfahren, Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten,

20,00 Euro, 2,29-fach, delegierbar

Nr. 847 GOÄ: Gruppenbehandlung, übende Verfahren, mindestens 20 Minuten, bis zu zwölf Teilnehmer, 6,00 Euro je Teilnehmer,

2,29-fach, delegierbar

Nr. 886 GOÄ: Behandlung mit Einbeziehung von Bezugspersonen, mindestens 40 Minuten,

90,00 Euro, 2,2-fach

Nr. 856 GOÄ: Entwicklungs-­Testverfahren analog,

37,00 Euro, 1,76-fach, reduzierter Gebührenrahmen

Nr. 857 GOÄ: Orientierende Testverfahren analog,

12,00 Euro, 1,76-fach

Durch Anwendung eigener Steigerungsfaktoren mit Stellen hinter dem Komma für glatte Rechnungsbeträge sorgen

 

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung