Physische und psychische Abhängigkeiten

Nur bei schweren Ausprägungen von Abhängigkeiten kann eine Behandlung zu Lasten der GKV erfolgen, bei den meisten mehr oder weniger stark ausgeprägten Abhängigkeiten liegt keine zu Lasten der GKV behandlungsfähige Erkrankung vor, Behandlungen sind als IGeL zu liquidieren


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