GKV zahlt in der ästhetischen Dermatologie teilweise auch
Der Trend ist ungebrochen: Immer häufiger werden ästhetische und kosmetische Behandlungen gewünscht. Auch wenn den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel klar ist, dass Behandlungen von ausschließlich kosmetisch störenden Hautveränderungen nur als Selbstzahlerleistungen möglich sind, ergeben sich dennoch im Zusammenhang Leistungen, die zu Lasten der GKV berechnungsfähig sind.
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