GKV zahlt in der ästhetischen Dermatologie teilweise auch

Der Trend ist ungebrochen: Immer häufiger werden ästhetische und kosmetische Behandlungen gewünscht. Auch wenn den Versicherten der Gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel klar ist, dass Behandlungen von ausschließlich kosmetisch störenden Hautveränderungen nur als Selbst­zahlerleistungen möglich sind, ergeben sich dennoch im Zusammenhang Leistungen, die zu Lasten der GKV berechnungsfähig sind.


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