Kennzeichnung „auf Verlangen“ nicht unnötig vornehmen!

Die Verpflichtung, auf nach der GOÄ erstellten Rechnungen Wunschleistungen mit „auf Verlangen“ zu kennzeichnen, trifft nicht immer zu. Die Kennzeichnung kann, wenn sie unnötig ist, sogar Probleme verursachen.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung