Dokumentation wird in der Kinderarztpraxis verstärkt geprüft

Bei Prüfungen der Abrechnungsunterlagen wird zunehmend auch die Dokumentation der abgerechneten Gebührenordnungspositionen (GOP) einbezogen.

Bei Prüfungen mit Einbeziehung der Dokumentation gab es unangenehme Überraschungen: Obligate Leistungsbestandteile von GOP waren nicht oder nicht ausreichend dokumentiert und wurden ­gestrichen.

Chronikerpauschalen 04220 und 04221

Das Erfordernis der Dauerbehandlung im Zeitraum der letzten vier Quartale gilt nicht bei Kleinkindern bis zum vollendeten ersten Lebensjahr. Entscheidend ist, ob die Inanspruchnahme und Abrechnung der GOP 04220 vor dem ersten Geburtstag des Kindes erfolgte.

Beispiel: Am 14. September 2017 wird ein Kind ein Jahr alt, erster Arzt-Patienten-Kontakt (APK) am 12. September, GOP 04220 und 04221 sind berechnungsfähig, auch wenn die GOP 04221 erst nach dem ersten Geburtstag erbracht wird.

Bei älteren Kindern waren zwar häufig die Voraussetzungen der geforderten Dauerbehandlung erfüllt, die Behandlung erfolgte aber wegen verschiedener Erkrankungen. Die Berechnung der GOP 04220/ 04221 setzt voraus, dass in den vorangegangenen Quartalen jeweils zumindest eine identische chronische Erkrankung angegeben wird (gleicher ICD-10-Code).

wichtigDie Erbringung der obligaten Leistungsinhalte jeder abgerechneten GOP sind bei jeder Abrechnung zu dokumentieren.

Die Dokumentation ist so vorzunehmen, dass ein anderer Arzt die erbrachten Leistungen und deren Ergebnisse nachvollziehen kann.

Übliche medizinische Abkürzungen wie EKG, EMG und so weiter können verwendet werden.

Audiometrie 04335

Die Berechnung setzt voraus, dass eine auffällige Hörprüfung vorab durchgeführt und dokumentiert wurde. Wurde die Hörprüfung bei einem anderen Arzt durchgeführt, müssen die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen und dokumentiert sein. Die Hörprüfung kann relativ einfach erbracht werden, mittels Prüfung des Verstehens von Flüstersprache und Prüfung der Luft- und Knochenleitung mit einer Stimmgabel (Rinne-Versuch).

Erörterung GOP

Obligate Abrechnungsvoraussetzung ist zwar lediglich eine Gesprächsdauer von mindestens zehn Minuten mit dem Patienten oder einer Bezugsperson, dennoch sollte der Erörterungsinhalt zumindest stichwortartig dokumentiert werden. Die 04230 ist auch berechnungsfähig, wenn die Erörterung ausschließlich mit Bezugspersonen geführt wird ohne Beisein des Kindes.

Sozialpädiatrie GOP 04355

Laut Präambel zu GOP 04355 müssen folgende Kooperationen vorgehalten werden: Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, sozialpädiatrisches Zentrum und mit Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Diese Kooperationsformen müssen gegebenenfalls belegt werden können.

Palliativmedizin GOP 04370 bis 04373

04370: Die Erbringung der unter drei Spiegelstrichen aufgeführten obligaten Leistungsinhalte ist zu dokumentieren, auch die Berücksichtigung des Patientenwillens, wobei bei Kindern die Willensbildung der Bezugspersonen maßgeblich sein dürfte.

04371: Als Zuschlag zur Versichertenpauschale 04000 ist diese GOP nur berechnungsfähig, wenn eine Betreuung in der Arztpraxis erfolgt. Wird ein Kind über das gesamte Quartal ausschließlich in der häuslichen Umgebung oder in einem Heim ohne APK in der Praxis betreut, ist die GOP 04371 nicht berechnungsfähig.

04372: Besuchszuschlag bei Palliativ­patienten, zusätzlich zu den Besuchen nach GOP 01410 oder 01413, mit einer Dauer von mindestens 15 Minuten.

04373: Zuschlag bei Palliativpatienten zusätzlich zu Besuchen nach GOP 01411,

01412 und 01415, für Besuche zu „Unzeiten“. Keine Mindestdauer, berechnungsfähig, einmal je Besuch.

Hinweis: Zur Berechnung der GOP 04370 bis 04373 setzt voraus, dass eine Diagnose angegeben ist, die erkennen lässt, dass es sich um einen Palliativpatienten handelt. Die Besuchszuschläge 04372 und 04373 können auch von Kinderärzten berechnet werden, die ansonsten nicht in die Betreuung des Kindes eingebunden sind, so zum Beispiel bei Vertretungen.

Psychosomatik GOP 35100 bis 35110

Ist keine Diagnose angegeben, die eine psychische Erkrankung erkennen lässt, können diese GOP gestrichen werden. Bei der Abrechnung ist eine Diagnose aus Kapitel V des ICD-10 (psychische und Verhaltensstörungen ICD-10-Code F00 – F99) anzugeben.

► Stand: August 2017

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