Impfungen nach GOÄ abrechnen
Die in der GOÄ angeführten Ziffern für Impfungen entsprechen nicht dem heutigen Impfverhalten. Trotzdem kann der Kinder- und Jugendarzt nur so abrechnen, wie die GOÄ es erlaubt.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.