Duplexsonografie in der GOÄ in der Hausarztpraxis

Weil die Duplexsonografie in der GOÄ systematisch falsch geregelt ist, muss man sie über „Umwege“ abrechnen. Eigentlich wäre naheliegend, für Duplexuntersuchungen nur Doppleruntersuchung und die Zuschläge für Duplex-Leistungen zu berechnen.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung