6 Fragen zu Terminfällen

Seit dem 1. Januar 2023 werden die von Hausarztpraxen oder der Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bei Ärztinnen und Ärzten des fachärztlichen Versorgungsbereichs an kurzfristig vereinbarten Terminen erbrachten Leistungen deutlich höher

vergütet.


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