Alltägliche Süchte: Behandlung meist mit IGeL
Schwere Formen von Abhängigkeiten sind als Erkrankungen einzustufen und zu Lasten der GKV zu behandeln, zum Beispiel exorbitante Abhängigkeiten von Alkohol oder Nikotin. Die meisten alltäglichen Süchte haben keinen derartigen Krankheitswert, dass eine Behandlung zu Lasten der GKV möglich ist.
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