Nervenärztliche Praxis: Speziallaborleistungen abrechnen

In nervenärztlichen Praxen können bei IGeL Speziallaborleistungen indiziert sein, ebenso bei Privatversicherten. Die Abrechnung von Spezial­laborleistungen nach den Abschnitten M3 und M4 der GOÄ ist sowohl als IGeL als auch bei Privatversicherten an bestimmte Vorgaben gebunden.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung