Zuschläge A bis D und Zuschlag K 1
Für die Nrn. 1, 3, 4 und 5 bis 8 gibt es in der GOÄ „Unzeitzuschläge“, dazu noch für die Nrn. 5 bis 8 den bei Nervenärztinnen und -ärzten seltener anfallenden Zuschlag K1 bei der Untersuchung von Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
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