Neurologie: Zeitlicher Umfang der Betreuungsziffern
Aus den EBM-Kapiteln 16 (Neurologische Gebührenordnungspositionen) und 21 (Psychiatrische Gebührenordnungspositionen) sind die Gebührenordnungspositionen (GOP) 16230, 16231, 16233, 21230, 21231 und 21233 für Nervenärzte von herausragender Bedeutung. Welchen Umfang beziehungsweise welchen Inhalt die Betreuung zur Berechnung dieser Ziffern haben muss, das ist im EBM nicht festgelegt.
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