Vier Aspekte zur korrekten Leistungserbringung

Für die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen gibt es diverse Abrechnungsobergrenzen. Es ist nachvollziehbar, dass bei Erreichen der Obergrenzen wenig Neigung besteht, weitere vertragsärztliche Leistungen zu erbringen. Folglich wird eruiert, ob und wie zusätzliche Leistungen als IGeL berechnet werden können.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung