Wann Abrechnung nach dem EBM, wann IGeL?
Nach wie vor sind für Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen Vergütungsobergrenzen in Form von Regelleistungsvolumen (RLV), Praxisbudgets und so weiter festgelegt. Somit ist es nachvollziehbar, dass Vertragsärztinnen und -ärzte bestrebt sind, auch solche Leistungen zu erbringen, die nicht in die Leistungspflicht der GKV fallen und somit privat als IGeL liquidiert werden können.
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