Behandlungspflicht: Es gibt Ausnahmen!
Durch Praxisbudgets, Regelleistungsvolumen usw. sind für alle Vertragsärztinnen und -ärzte Vergütungsobergrenzen festgelegt, die häufig deutlich vor Quartalsende erreicht werden. Es ist nachvollziehbar, dass bei Erreichen der Obergrenzen wenig Neigung besteht, neue Patientinnen und Patienten anzunehmen und weitere Leistungen nach dem EBM zu erbringen und zu berechnen.
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