Erstattungsausschlüsse bei Beihilfeberechtigten

In den Beihilfevorschriften (-verordnungen) gibt es gerade zu orthopädischen Leistungen zahlreiche Erstattungseinschränkungen. Wenn es auch primär Sache des Patienten ist, ob korrekt berechnete Leistungen erstattet werden, sollte der Orthopäde sich das einmal angeschaut haben. Spätere Missstimmungen lassen sich dann oft vermeiden.

 


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