ICD-10: Immer mit Zusatzkenn­zeichen G, V, A, Z, R, L oder B

Orthopäden geben durchschnittlich pro Fall und Quartal vier Behandlungsdiagnosen nach dem ICD-10 an. Sowohl die korrekte Angabe des ICD-10-Codes als auch der Zusatzkennzeichen wird bei Prüfungen der Abrechnungen einbezogen.


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