Leserfrage zur medizinischen Trainingstherapie nach Nr. 842 GOÄ analog

Frage: Ein Patient beschwert sich (sogar über die Ärztekammer), dass in seiner Rechnung zwei GOÄ-Ziffern verwendet wurden, die er hinterfragt. Es handelt sich um die GOÄ-Ziffern 80 (schriftliche gutachterliche Äußerung) und 842 (apparative isokinetische Muskelfunktionsprüfung – als Analogziffer). Wie ist der Behandlungszeitraum der Nr. 842 definiert? Habe ich die beiden GOÄ-Ziffern korrekt angesetzt?


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