Orthopäde hat obligate Berichtspflicht an den Hausarzt
Einige Orthopäden erlebten eine unangenehme Überraschung: Sie erhielten eine Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dass festgestellt worden sei, dass bei der Abrechnung berichtspflichtiger Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM kein Bericht an den Hausarzt übermittelt worden sei und somit die betreffenden GOP gestrichen werden mussten.
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