Orthopäde hat obligate Berichtspflicht an den Hausarzt

Einige Orthopäden erlebten eine unangenehme Überraschung: Sie erhielten eine Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dass festgestellt worden sei, dass bei der Abrechnung berichtspflichtiger Gebührenordnungs­positionen (GOP) des EBM kein Bericht an den Hausarzt übermittelt worden sei und somit die betreffenden GOP gestrichen werden mussten.

 


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