Orthopädie: Bewertung von IGeL durch den MDK

Nach wie vor informieren die gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise der medizinische Dienst (MDK) die von Vertragsärzten angebotenen Selbstzahlerleistungen (IGeL) und informieren ihre Versicherten mit dem IGeL-Monitor im Internet. Die von Orthopäden angebotenen IGeL werden im IGeL-Monitor durchweg als „tendenziell negativ“ oder als „unklar“ oder „ohne Bewertung“ beurteilt. Die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz, die früher als „tendenziell positiv“ eingestuft wurde, wurde in der aktuellen Fassung des IGeL-Monitors gestrichen, weil diese Leistung jetzt als vertragsärztliche Leistung mit der Nr. 30440 EBM zu berechnen ist.


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