Orthopädie: Fünf wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten

Bei Wunschleistungen, die nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen berechnungsfähig sind, resultiert ein Vertragsverhältnis auf der Basis der Kostenerstattung. Bei IGeL ergeben sich bei deren Durchführung und Liquidation immer wieder Unklarheiten.


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