So geht die Abrechnung über den Höchstsatz der GOÄ

Orthopädinnen und Orthopäden stellen sich häufig die Frage, ob, wann und wie der nach der GOÄ höchstmögliche Steigerungsfaktor bei IGeL überschritten werden kann. Eine abweichende Honorar­vereinbarung kann helfen.


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