Tücken bei der Abrechnung von IGeL in der Orthopädie

Eigentlich müssten jedem Arzt die Vorgaben zur Erbringung von IGeL und deren Liquidation geläufig sein, gelten doch dieselben Regeln wie bei der Behandlung und Rechnungsstellung bei Privatpatienten. Dennoch ergeben sich bei der Erbringung und Liquidation von IGeL immer wieder Probleme.


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