Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Können wir uns das noch leisten?

Falls gesundheitliche Beschwerden nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, hilft der Ärztliche Bereitschaftsdienst. Doch das System ist teuer, zumal es von der Ärzteschaft finanziert wird. Was muss sich ändern?

Dazu sprach der stellvertretende Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Andreas Bartels, im „Talk mit Doc Bartels“ mit dem Orthopäden und Leiter der Ärztlichen Bereitschaftspraxen in Bad Kreuznach und Mainz, Dr. Martin Seemann. 270 € zahlt jedes ärztliche Mitglied zur Finanzierung des Bereitschaftsdienstes. Der Gesamtzuschuss der Ärzteschaft über die Umlage betrug 2022 knapp 17,4 Millionen €. Die Krankenkassen gewähren zusätzlich einen jährlichen pauschalen Zuschuss in konstanter Höhe von rund 5,9 Millionen €. Dennoch hat sich die Finanzierungslücke zwischen 2021 und 2022 von 1,7 auf 3,2 Millionen € vergrößert.

Zu Nachtzeiten kommen relativ wenige Menschen in die Bereitschaftspraxen. Die durchschnittliche Vergütung pro behandelter Person liegt zwischen 30 und 35 €. „Das kann sich letztendlich gar nicht rechnen und ich denke, das ist auch eines der Hauptprobleme des Bereitschaftsdienstes“, so Bartels. Noch immer hätten zu viele Bereitschaftspraxen nachts geöffnet. „Auch hier müssen wir Lösungen finden, um das Bereitschaftsdienstsystem auch zukünftig finanzieren zu können, ohne es zugleich teurer zu machen.“ Seemann wies darauf hin, dass die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hier in den vergangenen zwei Jahren Fortschritte erzielt habe.

Die Folge können Sie hier ansehen: www.youtube.com/watch?v=-lwZU2sm178&t=453s 

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

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