Beschluss: Impfzentren sollen umgebaut werden

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder will Impfzentren zum 30. September umbauen. Künftig sollen vor allem mobile Impfteams eingesetzt werden.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder setzt bei der Eindämmung der Corona-Pandemie auch über den 30. September hinaus weiter auf staatliche oder kommunale Impfangebote. Der Schwerpunkt dabei soll zunehmend auf mobilen Impfteams liegen. Die Länder entscheiden selbst über die künftige Infrastruktur des Impfangebots. Bei Bedarf können die Länder einzelne Impfzentren weiterbetreiben. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder am 28. Juni einstimmig beschlossen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, Vorsitzender der GMK erläuterte in München: „Wir kommen bald in eine Situation, in der der Großteil der impfwilligen Erwachsenen vollständig gegen Corona geimpft sein wird. Auf dem Weg dahin waren die Impfzentren eine tragende Säule der nationalen Impfstrategie. Gerade in der Anfangsphase haben sie uns einen erfolgreichen Start der Impfkampagne ermöglicht.“

Fokus ab Herbst auf mobilen Impfteams

Holetschek betonte: „Auch wenn wir künftig die Impfzentren in ihrer bisherigen Struktur voraussichtlich nicht mehr brauchen, werden ihre Erfahrung und Infrastruktur insbesondere für bevorstehende Auffrischungsimpfungen weiterhin von Nutzen sein. Dabei legen wir den Fokus ab Herbst auf mobile Impfteams, mit denen wir bereits zu Beginn der Impfungen sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Diese Teams können flexibel zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften sowie in sozialen Brennpunkten impfen.“

Bis zum 30. September wollen die Länder ihre staatlichen oder kommunalen Impfzentren je nach regionalem Bedarf zurückfahren. Die Länder entscheiden selbst, ob sie die Impfzentren mit dem Schwerpunkt auf mobilen Teams beibehalten oder durch neue Angebote ersetzen wollen. Im Bedarfsfall sollen die Impfzentren aber schnell wieder aktiviert werden können (sogenannter Stand-By-Betrieb).

Der Bund beliefert die Länder weiter mit Impfstoff. Wie bei den bisherigen Impfzentren ist das Ziel, dass sich Bund und Länder die Kosten für die mobilen Teams und den Stand-By-Betrieb zu je 50 % teilen. Dazu sind noch weitere Abstimmungen notwendig.

Jedes Land hat die Möglichkeit, durch eine sogenannte Opt-out-Klausel einen eigenen Weg zu beschreiten. Auch ein Opt-in ist möglich, sollte ein Land später wieder in das System einsteigen wollen.

Holetschek sagte: „Die neue Regelung gilt zunächst bis 30. April 2022. Der Bund ist gebeten, zeitnah die Coronavirus-Impfverordnung entsprechend anzupassen. Ich bin froh, dass wir hier einen guten und tragfähigen Kompromiss gefunden haben. Wir passen die nationale Impfstrategie damit an die neuen Herausforderungen an. Das System wird die beiden anderen Säulen – die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte – gut ergänzen.“

Quelle: Geschäftsstelle der 94. Gesundheitsministerkonferenz, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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