COVID-19: Medizinethiker in Grenzsituationen

Darüber, was klinische Ethik-Komitees mit ihren Fallberatungen in medizinischen Grenzsituationen leisten können, diskutierten Expertinnen und Experten am 26. Januar beim Kammersymposium „Update Ethik – (Rück-)Blick auf die Pandemie“.

Die klinische Ethikberatung etabliert sich zunehmend in den Krankenhäusern und auch in der ambulanten Versorgung. Als eine der zentralen Aufgaben Klinischer Ethik-Komitees beschrieb Prof. Dominik Groß die Fallberatung am Krankenbett in schwierigen Entscheidungssituationen. Wie wichtig und entlastend die klinische Ethikberatung sein kann, erläuterte Dr. Sonja Vonderhagen aus Essen anhand von drei Fallbeispielen. Prof. Lukas Radbruch aus Bonn und Dr. Maria del Pilar Andrino aus Essen, wiesen auf die prekäre Lage von Sterbenden und Menschen mit Behinderung in der Pandemie hin. Angesichts dessen sei es wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Gesetzgeber jüngst aufgefordert habe klarzustellen, dass im Fall einer unumgänglichen Triage Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürften, erklärte Andrino. Ärztinnen und Ärzte müssten im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens ihre Position zum Triage-Beschluss des BVerfG einbringen können, hatte zuvor schon Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, gefordert. Am 9. März können Ärztinnen und Ärzte, die potenziell in Triage-Entscheidungen eingebunden seien, ihre Probleme und Forderungen diskutieren.

Quelle: Ärztekammer Nordrhein

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