Unabhängige Patienten­beratung: Umstrukturierung beschlossen

Die Unabhängige Patientenberatung wird 2024 auf eine neue Basis gestellt.

 

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Abgeordneten des Bundestages am 16. März 2023 den Gesetzentwurf der Bundes­regierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung gebilligt. CDU/CSU und AfD votierten gegen die Initiative, Die Linke enthielt sich. Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht hatte.

Die Unabhängige Patientenberatung soll eine Stiftung werden

Die Unabhängige Patientenberatung soll künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die Unabhängige Patientenberatung in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen € zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei 7 % liegen.

Der Gesundheitsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 15. März 2023 einige Änderungen an der Struktur der Stiftung. So soll der Stiftungsrat statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. 

Zu den insgesamt 17 Änderungsanträgen, die der Ausschuss billigte, gehören einige fachfremde Regelungen:

  • So soll bei Blutspenden künftig eine Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben, vermieden werden.
  • Auch werden die Vorgaben zur Altersgrenze durch eine individuelle ärztliche Beurteilung der Spendentauglichkeit ersetzt.
  • Ferner wird die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie künftig aus dem Ärztebudget herausgenommen. Die Leistungen dieser Arztgruppe werden nicht mehr durch ein Budget gedeckelt.
  • Um Arzneimittel-Lieferengpässen vorzubeugen, wird außerdem die erweiterte Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ende Juli 2023 verlängert.

HintergrundDie Unabhängige Patientenberatung ist eine gemeinnützige Einrichtung und arbeitet im gesetzlichen Auftrag (§ 65b SGB V). Sie berät Bürgerinnen und Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen - unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei. Das übergeordnete Ziel der Unabhängigen Patientenberatung ist es, die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu steigern, die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen zu stärken und gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Probleme und Missstände im Gesundheitssystem hinzuweisen.

 

Quelle: Deutscher Bundestag, UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH

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