Digitalisierungsgesetz: Neue Sanktionen für Ärzte

Im Juli hat das Regierungskabinett den Entwurf zum „Digitale Versorgung-Gesetz“ (DVG) verabschiedet. Ärzte sollen ihren Patienten künftig schneller Apps verschreiben können. Ab März 2020 droht ein erhöhtes Bußgeld für nicht an die TI angeschlossene Praxen. Der NAV-Virchow-Bund kritisiert die verschärften Sanktionsregeln und fordert verbesserte Anreize.

 

Die Digitalisierung zählt zu den wichtigsten Themen, die Jens Spahn als Gesundheitsminister voranbringen will. Mit dem DVG setzt er nun seine Agenda ein Stück weit um. Weitere Regelungen zur elektronischen Patientenakte sollen nach der Abstimmung mit dem Justizressort im nächsten Gesetz folgen. Zentraler Teil des nun vorliegenden Digitalisierungsgesetzes ist der Zugang für Gesundheits-Apps in das bislang stark abgeschottete GKV-System. Ärzte sollen Apps in Zukunft nicht nur flächendeckend zu Lasten aller Kassen verschreiben können. Die Hersteller der Gesundheitsanwendungen erhalten auch einen privilegierten Zugang zur Versorgung. Sie müssen erst nach einem Jahr die Evidenz ihrer Medizinprodukte nachweisen. Vorher ist lediglich eine einfache Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorgeschrieben.

Kritik an Prüfverfahren für Apps

Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands kritisiert diese Form der „systemfremden Wirtschaftsförderung“ und fordert die Beteiligung von ärztlichem Sachverstand bei der Beurteilung der Produkte durch das BfArM. Wichtig sei die Entwicklung von Kriterien für medizinische Evidenz durch einen unabhängigen ärztlichen Beirat, so der NAV-Virchow-Bund. Mit der geplanten Regelung würden Beiträge gesetzlich Versicherter teilweise zweckentfremdet. Abhilfe könnten zusätzliche Mittel aus Wirtschaftsfördertöpfen schaffen, so der Vorschlag des Ärzteverbandes.

Verschärfte Strafen für TI-Säumige

Für großen Unmut auf Ärzteseite sorgen auch die verschärften Sanktions­androhungen, die das Gesetz für Praxen ohne TI-Anbindung vorsieht. Statt bislang
ein Prozent Honorarabzug soll das ärztliche Einkommen ab März 2020 um 2,5 Prozent gekürzt werden. Zwar sind die genauen Zahlen, wie viele Praxen an die TI angeschlossen wurden, nicht bekannt. Die Zahl sei jedoch vermutlich hoch, schätzt der NAV-Virchow-Bund. Die Schuld daran tragen jedoch nicht die Ärzte. Nach den Lieferschwierigkeiten bei den technischen Komponenten und angesichts der nach wie vor nicht abschließend geklärten Haftungsrisiken mangele es an Vertrauen in die TI, konstatiert der Verband.

Es fehlt an Vertrauen

„Die als Angebotskartell auftretenden Anbieter von Konnektoren setzen ihre Monopolstellung durch illusorische Kosten­modelle und fragwürdige Installationspraktiken fort. Zudem entbinden sie sich geschickt aus der Haftungsfrage“, analysiert der NAV-Virchow-Bund in einer Stellungnahme zum DVG. Das gemeinsame Agieren mit einigen ebenfalls als Oligopol auftretenden Herstellern von Praxisverwaltungssoftware habe weiteres Vertrauen zerstört. Die nun angekündigte Verschärfung der Sanktionsmechanismen begünstige den Vertrauensverlust. Wer darin eine Verweigerungshaltung der Ärzte sehe, irre sich, so der NAV-Virchow-Bund: „Niedergelassene Ärzte wollen Innovationen und sind oft Ideengeber und Entwickler von Innovationen.“ Die Umsetzung werde allerdings durch bürokratische Vorgaben und technische Hürden erschwert.

Drei-Punkte-Plan wird vorgeschlagen

Um die TI-Anbindung wirkungsvoll voranzutreiben, schlägt der Verband einen Drei-Punkte-Plan vor. Zunächst gelte es, verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Dafür müssen nicht nur die Sanktions­drohungen zurückgenommen und durch effektive Anreizsysteme ersetzt werden. Es müsse auch sichergestellt werden, dass sämtliche Anschlusskosten von den Kassen übernommen werden. Darüber hinaus müssen die Verantwortlichen für den Verzug beim TI-Rollout klar benannt werden. Werden die PVS-Hersteller in die Haftung einbezogen, steigt deren Interesse an einer sicheren Umsetzung, so der Ärzteverband. Als Drittes gelte es, die Vorteile der Digitalisierung für die Ärzte stärker sichtbar zu machen.

Keine eigenen Innovationen der Kassen

Kritisiert wird schließlich auch die im Gesetz vorgesehene neue Rolle der Krankenkassen als Entwickler digitaler Anwendungen. Krankenkassen seien nicht Teil der Patientenversorgung, sondern neben Krankenhäusern und Vertragsärzten lediglich einer von drei Partnern der Selbstverwaltung, kritisiert der Ärzteverband: „Wenn digitale Versorgungsinnovationen einseitig von Krankenkassen gefördert werden sollen oder gar sich Krankenkassen hierzu an bestimmten Strukturen beteiligen können, entsteht ein einseitiger Einfluss auf das Patienten-Arzt-Verhältnis zu Lasten der Leistungserbringer.“ Welche digitalen Gesundheitsangebote für die Patienten verfügbar seien, dürfe nicht von den Kostenträgern alleine, sondern nur unter Einbeziehung der Ärzte entschieden werden, so der Verband der niedergelassenen Ärzte.

Thomas Hahn

Weitere Informationen rund um die Niederlassung finden Sie hier:

www.virchowbund.de

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