EBM: Verschiedene Detailänderungen zum 1. Januar beschlossen

Der Bewertungsausschuss hat im Dezember neben der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) auch verschiedene Detailänderungen im EBM beschlossen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Erweitertes Neugeborenen-Screening

Eine Änderung betrifft das Erweiterte Neugeborenen-Screening – Gebührenordnungsposition (GOP) 01707. Es kann zukünftig gemäß der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zur U3 durchgeführt und abgerechnet werden, sofern die Durchführung noch nicht im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert ist. Bislang konnte die GOP 01707 entgegen den Regelungen der Kinder-Richtlinie nur bis zum vollendeten zehnten Lebenstag berechnet werden.

Optische Kohärenztomographie

Die optische Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei Netzhauterkrankungen ist seit Oktober 2019 Kassenleistung. KBV und GKV-Spitzenverband hatten im September die Vergütung festgelegt und für die Abrechnung vier neue GOP in den EBM aufgenommen.

Diesbezüglich gibt es nun eine ergänzende Regelung: Die OCT zur Therapiesteuerung (GOP 06338 und GOP 06339) kann ab Januar am Operationstag neben den GOP zur intravitrealen Medikamenteneingabe berechnet werden (GOP 31371 beziehungsweise 31372, 31373 sowie GOP 36371 beziehungsweise 36372 und 36373). Das war bisher ausgeschlossen.

GOP 13360 auch für Schwerpunktinternisten

Fachärzte für Innere Medizin mit einem Schwerpunkt und der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der Qualifikation „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft DDG“ können seit Jahresbeginn 2020 die GOP 13360 berechnen (Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung).

Dazu wurde im Abschnitt 13.3.2 klargestellt, dass nicht nur die Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie und die Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt mit den genannten Qualifikationen, sondern alle Fachärzte im Gebiet Innere Medizin gemeint sind. Das heißt, auch alle Schwerpunktinternisten können die GOP berechnen, sofern die entsprechenden Qualifikationen vorliegen. In diesem Zusammenhang wird die GOP 13360 auch in die Nummer 3 der Präambel 13.1 des EBM aufgenommen.

Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom

Anfang Oktober ist die neue Qualitätssicherungsvereinbarung zur hyperbaren Sauerstofftherapie in Kraft getreten. Sie regelt die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Anforderungen und ersetzt den bisherigen Anhang 5 im EBM. Dieser wurde daher jetzt, ebenso wie die Vermerke zur Übergangsregelung, gestrichen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

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