Experten-Streit über allgemeine Impfpflicht im Gesundheitsausschuss

Die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus stößt bei Expertinnen und Experten neben Zustimmung auch auf praktische und systematische Bedenken. Fachleute von Gesundheits- und Sozialverbänden beleuchteten am 21. März 2022 in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages eine allgemeine Impfpflicht aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Grundlage der Anhörung waren fünf verschiedene Konzepte aus den Reihen der Abgeordneten für und gegen die allgemeine Impfpflicht. Rechtsexperten rieten, eine verpflichtende Impfung überzeugend zu begründen, um eine Niederlage vor Gericht zu verhindern. Die Sachverständigen äußerten sich in der dreistündigen Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Positionen

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach sich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren aus. Die Belegungszahlen und die Rekordwerte bei der bundesweiten Inzidenz machten deutlich, dass die aktuelle Impfquote noch nicht hoch genug sei, um die Krankenhäuser nachhaltig vor einer dauerhaften Überlastung zu schützen.

Sozialverband VdK Deutschland 

Der Sozialverband VdK verzichtete auf eine Positionierung zur allgemeinen Impfpflicht und argumentierte, es handele sich um eine gesellschaftlich ethische Frage. Letztlich gehe es dabei um die verfassungsrechtliche Seite, da eine solche Impfpflicht einen Grundrechtseingriff für Millionen Menschen mit sich bringe. Sollte es zu einer Impfpflicht kommen, forderte der Verband eine begleitende fachärztliche Beratung sowie Ausnahmen für Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen. Der VdK warnte auch davor, dass Menschen nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden dürften. Zudem müsse es bei einer Impfpflicht mehr Impfangebote denn je geben sowie die Verknüpfung von Kontrolle und Impfangebot.

Deutsche Städtetag

Der Deutsche Städtetag hält die Einführung der allgemeinen Impfpflicht für richtig, fordert aber eine bessere Vorbereitung als bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, deren Umsetzung teilweise immer noch unklar sei. Ähnliche „Webfehler“ müssten dringend vermieden werden, zumal die Kommunen derzeit zusätzlich gefordert seien durch die Flüchtlinge aus der Ukraine.

Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Bedenken äußerte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Die derzeit vorhandenen Impfstoffe könnten die Verbreitung des Virus nicht verhindern und das Virus auch nicht eliminieren, die Verläufe bei der Omikron-Variante seien in der Regel mild. Die Gesundheitsämter seien zudem nach zwei Jahren Pandemie und immer neuen Aufgaben am Ende ihrer Kräfte und Ressourcen. Der Verband kommt zu dem Schluss, dass eine pauschale Impfpflicht derzeit nicht kontrollierbar und damit nicht durchsetzbar sei.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte

Mit möglichen Versorgungsproblemen sowie den Rechten der Kinder argumentierte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene nachdrücklich befürwortete. Ungeimpfte Erwachsene schränkten mit ihrem Verhalten insbesondere die Grundrechte der Kinder ein, das sei nicht hinnehmbar. Es sei jetzt die Solidarität der Erwachsenen mit den Kindern gefragt. Ohne vermehrte Impfungen könne es im Herbst und Winter wieder große Probleme und Versorgungslücken geben.

BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände 

Der Arbeitgeberverband BDA plädierte für eine Intensivierung der Impfkampagne, sieht in der Impfpflicht aber auch Risiken. Eine Impfpflicht könne ein sinnvoller Beitrag zur notwendigen Steigerung der Impfquote sein, sofern sie praktikabel und umsetzbar sei und die Kontrolle sowie Durchsetzung sachgerecht geregelt werde. Allerdings gebe es weder ein Impfregister noch sei die elektronische Patientenakte (ePA) verbreitet. Somit könne die Umsetzung einer Impfpflicht über die gesetzlichen Krankenkassen aufwendig und fehlerhaft werden.

Deutscher Caritasverband

Nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes kann die schrittweise oder bedingte Ausweitung der Impfpflicht einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems leisten. Auch wenn die Impfung nicht vollständig vor einer Infektion schütze, könne sie doch zuverlässig vor einem schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf mit COVID-19 schützen. Je geringer die Impfquote, desto größer sei das Risiko einer erneuten Infektionswelle im Herbst mit der Folge erheblicher Personalausfälle und Versorgungsengpässe, etwa in der Pflege oder anderen sozialen Einrichtungen.

Rechtliche Betrachtungsweisen

Nach Ansicht des Medizinrechtlers Josef Franz Lindner ist die Einführung einer Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 grundsätzlich verfassungsrechtlich legitim. Der Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung sei ein verfassungsrechtlich hinreichend legitimer Zweck zur Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Allerdings wäre seiner Ansicht nach eine allgemeine Impfpflicht, die sofort oder zeitnah umgesetzt würde, als „Vorratsimpfpflicht“ verfassungsrechtlich problematisch. Mit Blick auf den legitimen Zweck der Verhinderung einer Überlastung der Krankenhäuser bestehe derzeit kein konkretes „Zweckverwirklichungsbedürfnis“. Den Gesetzgeber treffe die Pflicht zur Schaffung eines Vorratsgesetzes, nicht hingegen die einer Vorratsimpfpflicht „ins Blaue“ hinein.

Auch der Verfassungsrechtler Robert Seegmüller hält das vorliegende Konzept einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren derzeit für verfassungsrechtlich nicht ausreichend begründet, anders als die Konzepte für eine verpflichtende Impfberatung und eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt sowie für ein Impfvorsorgegesetz. Der Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 18 Jahren sei verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet. Es gelinge nicht, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in der gebotenen Weise darzulegen.

Der Rechtsexperte Franz Mayer kam hingegen zu dem gegenteiligen Schluss, dass eine Impfpflicht ab 18 Jahren am besten den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Für die verhältnismäßige Ausgestaltung der Impfpflicht komme dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zu. Gegen die Impfpflicht sprächen weder die begrenzte Schutzwirkung der Impfstoffe noch etwa das Fehlen eines Impfregisters oder die fehlende zwangsweise Durchsetzung einer Impfpflicht. Dass es keine letzten medizinischen Gewissheiten gebe, bedeute nicht, dass nicht gehandelt werden solle, sagte Mayer in der Anhörung.

Die Juristin Frauke Rostalski gab in der Anhörung hingegen zu bedenken, dass eine Impfpflicht mit einer erheblichen Begründungslast einhergehe. Eine allgemeine Impfpflicht könne nicht mit hypothetischen Risiken begründet werden. Es müsse mit vielen Verweigerern gerechnet werden und mit gesellschaftlichen Verwerfungen. Zudem blieben ungeklärte Fragen nach der praktischen Durchsetzung. Sie warb dafür, Menschen für eine freiwillige Impfung zu motivieren.

Der Verwaltungsrechtler Hinnerk Wissmann riet in der Anhörung nachdrücklich zu einfachen und unbürokratischen Lösungen. So sei etwa eine Beratungspflicht in der Umsetzung schwierig. Es stelle sich die Frage, wer das praktisch machen solle.

Die Virologin Melanie Brinkmann betonte in der Anhörung, es sei sinnvoll, die Menschen über Impfungen systematisch aufzuklären, weil auch viele Falschinformationen dazu im Umlauf seien und viele Menschen Angst hätten und verunsichert seien. Für solche Aufklärungen werde aber unbedingt geschultes, fachkundiges Personal benötigt.

 

Stand: 28. März 2022

Quelle: heute im bundestag (hib), 128/2022

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