GOÄ soll in diesem Jahr fertig werden

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Dauerbaustelle im Gesundheitswesen. Beim SpiFa-Fachärztetag in Berlin zeigte sich Dr. Klaus Reinhardt, Verhandlungsführer der Bundesärztekammer (BÄK), dennoch optimistisch: Noch in diesem Jahr sollen die Leistungen mit den Verbänden bewertet werden. Eine vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Honorarkommission arbeitet parallel an Vorschlägen für ein neues Vergütungssystem.

Wer heute privatärztliche Leistungen abrechnet, greift dazu auf ein reichlich in die Jahre gekommenes Gebührenverzeichnis zurück. Denn die derzeit gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1982. Im selben Jahr wurde Helmut Kohl Bundeskanzler und mit dem Commodore 64 eroberte der erste Heimcomputer die Wohnzimmer. Den Stand der Wissenschaft bildet das Honorarverzeichnis längst nicht mehr ab. Neue Leistungen müssen über Analogziffern abgerechnet werden.

Seit einigen Jahren laufen Verhandlungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und den Vertretern der Beihilfe, die GOÄ zu reformieren. Der Prozess war anfangs von innerärztlichem Streit begleitet. Mit Klaus Reinhardt ist seit 2016 ein niedergelassener Arzt in eigener Praxis mit der Novelle betraut, dessen transparenter Reformkurs von den Verbänden unterstützt wird. Die Debatte ist seitdem von einem sachlichen Stil geprägt. Wenn auch nicht im vorgesehenen Tempo, geht die Arbeit an der Neufassung voran.


5.500 Einzelleistungen, 37 Prozent Plus

Den Fortschritt bekräftigte Reinhardt beim Fachärztetag Anfang April in Berlin. Die neue Gebühren­ordnung mit über 5.500 Einzelleistungen für alle Tätigkeiten liege vor. Basis der Kalkulation seien die Angaben der Berufsverbände und Fachgesellschaften. Die Bewertung der Leistungen solle im Juni beginnen.

Mit welcher Honorarsteigerung können die Ärzte rechnen? Für viele ist das die zentrale Frage nach 36 Jahren GOÄ-Stillstand. „Wenn wir keine Rücksicht auf den Preis­effekt nehmen, den wir mit der neuen GOÄ erzielen, kommen wir zu einem Plus von 37 Prozent“, rechnete Reinhardt vor. Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich, relativierte: „Das Bittere wird sein, dass wir natürlich keine 37 Prozent bekommen.“ Die zukünftige Gebührenordnung brauche einen Mechanismus, der verhindere, dass wieder 20 Jahre nichts getan werde.

Dr. Frank Schulze-Ehring, der für den PKV-Verband an der Diskussionsrunde teilnahm, zeigte sich nicht verwundert über die Zahl. Gleichzeitig betonte er, dass man die Versicherten nicht überfordern dürfe. Wenn die innerärztliche Abstimmung beendet sei, sei man bereit, „weiterzuverhandeln und dann das Preisschild dranzuhängen.“ Alle drei Diskutanten hielten es für wichtig, dass die neue GOÄ noch vor dem Ergebnis der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) vorliege.


Verhandlungsmandat mit Bedingungen

Die KOMV soll bis Ende 2019 Vorschläge für ein neues Vergütungssystem vorlegen. Dabei soll auch die Zusammenführung der bestehenden Honorarordnungen geprüft werden. Die Einsetzung der Honorarkommission geht auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD zurück. Darin ist festgehalten, dass sowohl der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) als auch die GOÄ reformiert werden müssen.

Eine eigene Gebührenordnung gehöre per Definition zu einem freien Beruf, unterstrich Heinrich. Das dürfe von der KOMV nicht angegriffen werden. „Wenn irgendeine Regierung daran herumfrickeln will, dann stehe ich draußen auf der Straße mit einem großen Schild!“ Vor diesem Hintergrund betonte er, dass das Verhandlungsmandat des Deutschen Ärztetags nur unter der Bedingung gilt, dass das duale Versicherungssystem aus GKV und PKV erhalten bleibt. Andernfalls wäre der Beschluss hinfällig.


Ärztliche Zuwendung soll aufgewertet werden

Welche konkreten Änderungen die GOÄ-Novelle beinhalten wird, war Reinhardt nicht zu entlocken. Begleitleistungen, die regelmäßig neben bestimmten GOP abgerechnet werden, würden genauer untersucht. Einige Abrechnungsausschlüsse seien vom Tisch. Die ärztliche Zuwendung („Sprechende Medizin“) wolle man angemessen bewerten.

Dennoch habe ein Arzt mit vielen technischen Leistungen nichts zu befürchten. „Wenn eine Kalkulation ehrlich und ernsthaft betriebswirtschaftlich ist, dann wird es keine einzige Leistung in dieser GOÄ geben, bei der ein Arzt Geld mitbringt.“ Es könne höchstens sein, dass „ein sehr auskömmlicher Deckungsbeitrag, der in der einen oder anderen technischen Leistung schlummert, vielleicht zugunsten der persönlichen Zuwendung verwertet wird.“

 

Quelle: NAV-Virchow-Bund

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