IGeL-Monitor: Kein „Babyfernsehen“ mehr

Ultraschall als „Babyfernsehen“ ist seit Anfang 2021 verboten, wie der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) im Dezember mitgeteilt hat.

 

Moderne Ultraschallverfahren liefern gestochen scharfe Bilder von ungeborenen Kindern im Mutterleib – mittlerweile werden sogar Erinnerungsfilme von ungeborenen Kindern „gedreht“. In der Regel besteht keine medizinische Notwendigkeit für solche Untersuchungen. Bei den Eltern sind sie aber sehr beliebt: Eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung von 2016 zeigt, dass vier von fünf Frauen dieses IGeL-Angebot annehmen. Seit Jahres­beginn sind diese Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet sind, also ohne ärztliche Indikation, und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, verboten. Das Verbot umfasst Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren, die landläufig „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Babyviewing“ genannt werden. Viele Arztpraxen bieten solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen an. Eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Strahlendosis schützen.


Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)

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