KV-Honorar: Ab Januar Zuschlag für Hygieneaufwand

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat im November entschieden, dass alle Haus- und Fachärztinnen und -ärzte bei direktem Patientenkontakt ab 1. Januar 2022 einen Zuschlag für allgemeine Hygienekosten erhalten.

Mit einer neuen Pauschale, die als Zuschlag zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen gezahlt wird, sollen die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten berücksichtigt werden, die unter anderem für die geforderte Verwendung sogenannter Safety-Produkte sowie für Hygieneberatung und Fortbildung anfallen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür im kommenden Jahr 98 Millionen Euro bereitstellen. Einen finanziellen Mehrbedarf in dieser Höhe hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) bereits im Sommer beziffert; nunmehr wurde die Verteilung festgelegt.

Die Höhe der Pauschalen decke zumindest in Teilen die aus den zusätzlichen grundlegenden Anforderungen an die allgemeine Hygiene resultierenden Mehrkosten ab, heißt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Über die Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen, Dialysen und Endoskopien werde separat verhandelt werden müssen. In diesen Bereichen sind die Aufwendungen für Hygiene deutlich höher. Die Hygienekosten in den Arztpraxen sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Gründe sind unter anderem Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Landeshygieneverordnungen, die höhere Aufwendungen in den Praxen nach sich ziehen.

Auf einen Blick

Pro Praxis ergibt sich ab 1. Januar 2022 ein Zuschlag von zwei Punkten (rund 22,5 Cent), der dann zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt wird. Ausgenommen sind Fälle, die ausschließlich über Videokontakte stattfinden. Der Zuschlag ist für alle Fachgruppen einheitlich, da sich die allgemeinen Hygienekosten je Behandlungsfall nur unwesentlich unterscheiden.

 

 

SpiFa mit konzeptionellem Vorstoß

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) fordert bereits seit langem eine finanzielle Abgeltung für besonderen Hygieneaufwand bei einzelnen Leistungen. Er und seine Mitgliedsverbände arbeiten derzeit an Konzepten zur Abgeltung des Hygieneaufwands im EBM. Der methodische Ansatz basiert auf einer separaten Kostenstelle „Hygiene/Aufbereitung“ sowie einer Formulierung und Bewertung von Zuschlägen bzw. Teilleistungen für den kostenstellen- bzw. leistungsspezifischen, besonderen Hygieneaufwand. 
„Den pauschalen Hygienezuschlag, den die Praxen ab Januar erhalten, sehen wir als Tropfen auf den heißen Stein. Er bildet nicht einmal ansatzweise den Hygieneaufwand ab, der tatsächlich betrieben wird und benachteiligt zudem einzelne ärztliche Fachrichtungen mit besonders hohem Aufwand“, moniert Robert Schneider, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. 

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