Maßnahmenpaket für Pflegekräfte beschlossen

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften zu verbessern, hat die Bundesregierung 2018 die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen. Nun haben Dr. Franziska Giffey, Hubertus Heil und Jens Spahn die Ergebnisse der gemeinsamen Aktion vorgestellt. Demnach soll künftig bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

 

Als Antwort auf die Personalsituation in der Pflege­branche, hat sich die Konzertierte Aktion Pflege für verbindlichere Regeln für die Besetzung von Pflege­heimen und Krankenhäusern mit Pflegekräften ausgesprochen. In den Heimen soll dafür ein Personalbemessungsverfahren umgesetzt werden, das bis Juni 2020 entwickelt und erprobt sein soll. Für die Krankenhäuser entwickeln GKV, Krankenhaus­gesellschaft (DKG) zusammen mit der PKV, Deutschem Pflegerat, Gewerkschaften und Arbeit­gebern ein entsprechendes Konzept. Bis Dezember soll ein Interims-Vorschlag dazu vorliegen.

Pflegefachkräften aus dem Ausland soll der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt in der Pflegebranche erleichtert werden. Dafür ist vorgesehen, eine Zentrale Servicestelle für berufliche Anerkennung aufzubauen, ein Gütesiegel für private Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickeln und ausländische Pflegekräfte bereits in ihren Herkunftsländern in der Fach- und Sprachausbildung zu unterstützen. Die Bedingungen für eine Ausbildung in Deutschland sollen durch Öffnung der Berufsausbildungsbeihilfe für ausländische Auszubildende verbessert werden.

Arbeitsbedingungen

Pflege soll wieder attraktiver werden. Um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften zu verbessern, verpflichten sich Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser künftig dazu, einen hohen Arbeitsschutzstandard zu gewährleisten. Daneben soll die betriebliche Gesundheitsförderung, das betriebliche Eingliederungsmanagement, das Fort- und Weiterbildungsangebot von Führungskräften in der Pflege und eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ausgebaut werden.

Bezahlung

Bislang werden Pflegekräfte sehr unterschiedlich und häufig zu niedrig entlohnt. Deshalb sollen künftig die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege verbessert werden. Mindestlöhne sollen nach Qualifikation differenziert entwickelt und die Ost-West-Differenzierung beim Pflegemindestlohn aufgehoben werden. Dies soll entweder mit der Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission geschehen oder mittels eines flächendeckenden Tarifvertrages.

Neue Ausbildung

Zu dem Maßnahmenpaket gehören auch neue Pflegeausbildungen die voraussichtlich zum 1. Januar 2020 starten. Hierzu wurde beschlossen, dass die Zahlen der Auszubildenden und der ausbildenden Einrichtungen bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils zehn Prozent gesteigert werden. Geplant sind zudem mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze.
Verantwortung ausweiten

Pflegefachkräfte sollen mehr Entscheidungsbefugnisse bekommen. Deshalb wurde beschlossen, den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür sollen unter anderem Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt und weitere Verordnungsmöglichkeiten geprüft werden. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte diesen Prozess noch in diesem Jahr starten. Auch sollen die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser genutzt werden.

In die Digitalisierung einbinden

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. So sehen es die Ergebnisse der Beratung vor, die Kommunikation zwischen Pflege und anderen Gesundheitsberufen mittelfristig auf elektronische Datenverarbeitung umzustellen (z.B. elektronische Pflege­akte, Entlassmanagement, Verordnungen), dazu ist geplant die Pflegeeinrichtungen an das Datennetz des Gesundheitssystems anzuschließen. Ab 01.10.2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen können, ab dem 01.04.2023 soll dies auch für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege gelten. Daneben soll die Telepflege weiterentwickelt und es sollen in der häuslichen und stationären Pflege sowie in Krankenhäusern technische Systeme zu Kontroll-, Routine- und logistischen Tätigkeiten vermehrt als Unterstützung eingesetzt werden.

Amelie Kaufmann

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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