Mehr Geld für Arznei- und Heilmittel in 2020 vereinbart

Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr um 4,2 Prozent. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Rahmenvorgaben, auf die sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Für den Heilmittelbereich ergibt sich ein Plus von 0,9 Prozent.

Grund für die Steigerung ist, wie auch schon im vergangenen Jahr, insbesondere der Einsatz innovativer Arzneimittel. Diese kommen vor allem onkologischen Patienten zugute.

Die Erhöhung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel um 4,2 Prozent sei ein gutes Ergebnis, betonte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung, dass vor allem schwerkranke Patienten von neuen Therapieoptionen profitieren können.

Weitere Verhandlungen auf Landesebene

Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Neben den auf Bundesebene unter anderem vereinbarten Anpassungsfaktoren wie Preisentwicklung und Einsatz innovativer Arzneimittel werden bei den Verhandlungen auf der regionalen Ebene weitere Faktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten berücksichtigt.

Steigerung auch bei den Heilmitteln

Auch bei den Heilmitteln gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von höheren Ausgaben aus. Die vereinbarte Steigerung beträgt gegenüber dem laufenden Jahr 0,9 Prozent. In diese Bewertung ist unter anderem die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich eingeflossen.

Darüber hinaus verständigten sich die Vertragspartner darauf, das diesjährige Ausgabenvolumen um ebenfalls 0,9 Prozent anzuheben.

Wie im Arzneimittelbereich gilt im Heilmittelbereich, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Hierzu zählen die Entwicklung der Heilmittelpreise sowie der Zahl der Versicherten und deren Altersstruktur. Dabei sind regional insbesondere die Preiserhöhungen, die im Zuge der Festsetzung von bundeseinheitlichen Preisen zum 1. Juli 2019 erfolgten, zu berücksichtigen.

Hintergrund der Rahmenvorgaben

KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren jährlich Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel. Diese Vorgaben sind bei den regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina zwischen den KVen und den Krankenkassen zu berücksichtigen. Grundlage für die Verhandlungen bilden verschiedene Anpassungsfaktoren, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung haben. Dabei wird über ein Teil der Faktoren auf Bundesebene und über einen Teil auf Landesebene verhandelt.

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

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