Mindestlohn soll bis 2021 weiter ansteigen

Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnanpassung beschlossen. Die gesetzliche Lohnuntergrenze soll schrittweise auf 10,45 € steigen.

Auf einen BlickDie Erhöhungsschritte des gesetzlichen Mindestlohns lauten:

  • zum 1. Januar 2021: 9,50 €
  • zum 1. Juli 2021: 9,60 €
  • zum 1. Januar 2022: 9,82 €
  • zum 1. Juli 2022: 10,45 €

Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 €.

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,35 € brutto je Zeitstunde.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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