Neues Darmkrebs-Screening und Check-up 35 kommen

Ab Juli 2019 sollen gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren zur Früherkennungsuntersuchung auf Darmkrebs eingeladen werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Juli 2018 mit der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) beschlossen. Das neue Programm soll die Akzeptanz für die Untersuchungen erhöhen.

 

Die Reform der Darmkrebsfrüh­erkennung beinhaltet ein organisiertes Darmscreening-Programm. Gesetzlich Versicherte, die Anspruch auf die Früherkennungsunter­suchung haben, sollen in Zukunft regelmäßig eingeladen werden und eine einheitliche Information erhalten. Sie klärt die Patienten über die jeweilige Untersuchung, den Daten­schutz und Widerspruchsrechte sowie die Durchführung der Unter­suchungen auf. Die Untersuchungen erfolgen weiterhin in den Praxen der Vertragsärzte.

Senkung des Alters auf 50 Jahre

Zur Früherkennung von Darmkrebs können, wie bisher, Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und Darmspiegelungen in Anspruch genommen werden. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Deshalb wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Koloskopie angeboten.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Das Bundesgesundheitsministerium prüft zunächst den Beschluss. Bei Nichtbeanstandung tritt er in Kraft. Das neue Programm steht Versicherten erst dann zur Verfügung, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der

Vergütung im Einheit­lichen Bewertungsmaßstab (EBM) innerhalb von sechs Monaten entschieden hat.
Bisherige Leistungen zur Früh­erkennung von Darmkrebs gemäß der jetzigen Krebsfrüher­kennungs-Richtlinie gelten solange, bis der EBM angepasst wurde. Die Richtlinie soll zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten. Wirksam werden die neuen Regelungen zum 1. Juli 2019.

Check-up 35 neu geregelt

Der G-BA hat auch die Gesundheitsuntersuchung Check-up 35 angepasst. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben künftig nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung. Auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr können einmalig den Check-up erhalten.

Vollständiges Lipidprofil und Dokumentation in Akte

Künftig sollen noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken erfasst und bewertet werden, um Erkrankungen vorbeugen zu können. Zum Check-up gehören weiterhin eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte. Dabei wird künftig ein vollständiges Lipidprofil erstellt.
Neu ist ferner eine Impfanamnese. Vereinbart wurde zudem, dass Ärzte die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 dokumentieren müssen, sondern ausschließlich in der Patientenakte.

 

Untersuchungsangebote des neu organisierten Programms zur früherkennung von Darmkrebs

► Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immuno­logischen Test (iFOBT) auf occulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen.

► Bei auffälligen Stuhltests haben Patienten Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

► Männer haben ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf zwei Früherkennungs­kolo­skopien im Mindestabstand von zehn Jahren; Frauen erst ab einem Alter von 55 Jahren.

► Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, haben Patienten Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.

► Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)/Kassenärztliche Bundesvereinigung

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