Neuregelungen zum Corona-Schutz im Herbst und Winter

Die Regierung bereitet sich auf steigende Corona-Zahlen im Herbst und Winter vor. Mit mehreren Neuregelungen wollen die Koalitionsfraktionen insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern. Der Gesetzentwurf (20/2573) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19 beinhaltet Regelungen für die Impfkampagne, für die Datenerfassung und Hygienekonzepte.

So sollen die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 verlängert werden. Ferner sollen Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und -ärzte und Tierärztinnen und -ärzte noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt sein, eine COVID-19-Impfung zu verabreichen.

Mehr Länderbefugnisse

Die Länder sollen eine Ermächtigungsgrundlage erhalten, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Mögliche weitere Auflagen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden.

Meldung von Krankenhausbetten

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, regelmäßig die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen pro Krankenhaus zu melden. Die Meldungen sollen technisch angepasst werden, um den Aufwand zu reduzieren.

Erfassung aller PCR-Tests

Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Mit der bisherigen alleinigen Erfassung der Positivmeldungen könnten weder Rückschlüsse auf die vorhandenen PCR-Testkapazitäten noch Positivenanteile der durchgeführten Testungen gezogen werden.

Bessere Datenerfassung

Schließlich sollen weitergehende Studien ermöglicht werden, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Auch die sogenannte Abwasser-Surveillance könne auf dieser Basis fortgeführt werden, heißt es in der Vorlage.

Quelle: heute im bundestag (hib), 354/2022

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