Virtuelle Bürgersprechstunde mit dem Bundesgesundheitsminister

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich in einem Livestream den Fragen aus der niedergelassenen Ärzteschaft gestellt, um zu erfahren wie die Politik sie noch besser unterstützen kann. Handlungsbedarf sehen die Ärzte u. a. bei den Abrechnungsmodalitäten der Testungen auf SARS-CoV-2.

 

Die Ärzteschaft beschäftige aktuell v. a. die Abrechnung unterschiedlicher Konstellationen bei Testungen auf SARS-CoV-2. Dr. med. Carola Maitra aus Ludwigsburg wies auf die bestehenden Unsicherheiten bei der Kostenübernahme von Tests auf SARS-CoV-2 hin, z. B. bei Abstrichen vor Aufnahme in die Kita, Privatpatienten in Pflegeheimen oder Rückkehrern aus dem Ausland. Auch Dr. med. Jörg Simon aus Fulda berichtete, dass sich die Handhabung der Teststrategien in den verschiedenen Bundesländern teilweise unterscheide. Spahn verwies darauf, dass es durchaus klare Regeln zur Kostenübernahme gebe, die tatsächliche Umsetzung aber eine Frage der Handhabung der einzelnen Gesundheitsämter sei.

Er stellte klar: Die Entscheidung, ob eine Person auf SARS-CoV-2 getestet wird, läge allein beim behandelnden Arzt. Es gebe derzeit zwei „Teststränge“:

1. Menschen mit Symptomen oder bestimmte Risikopatienten mit Vorerkrankungen. Entscheidet der Arzt gemäß dem Schema des Robert Koch-Instituts, dass ein Test medizinisch indiziert ist, so übernimmt die GKV die Kosten.

2. Veranlasst der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) einen präventiven Test, z. B. in Pflegeheimen oder Kitas, trägt die Kosten ebenfalls die GKV.

Die Testkapazitäten seien vorhanden, so der Minister. Dass die verschiedenen „Teststränge“ mitunter zu einem Wust an Formularen und Unsicherheiten führen, „war nicht unsere Intention“, so Spahn. „Ich wünsche mir, dass die Gesundheitsämter im Zusammenspiel mit den Ärzten vor Ort im Zweifel Testungen großzügig handhaben werden. Aber ich merke, dass wir das noch einmal klar gegenüber den Gesundheitsämtern kommunizieren müssen.“

Kommt die Wiedereinführung der telefonischen AU?

Angesichts der nahenden Infektzeit erkundigte sich Dr. med. Annelie Krombholz, Magdeburg, danach, ob die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt werde. Hier hielt sich der Minister bedeckt. Es hänge von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab, aber u. a. auch davon, was für Unsicherheiten entstehen.  

Wirtschaftliche Hilfen

Der pandemiebedingt veränderte Versorgungsalltag werde zusätzlich durch einen Fallzahlrückgang und einen organisatorischen sowie materiellen Mehraufwand erschwert, so Dr. med. Tim Knoop, Köln. Der sog. KV-Rettungsschirm greife hier ein, fungiere aber als „Auffangschirm“, der nicht zu 100 % Umsatzverluste abfedern könne, sagte Spahn. Er gebe den Praxen aber in erster Linie eine Sicherheit. Man werde gemeinsam mit der KBV und den Beteiligten die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in den Praxen beobachten. 
 

► Stand: Juli 2020

Quelle: Livestream „Corona und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, 08.07.2020.

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