Was gibt es Aktuelles aus der Gesundheitspolitik im Mai?

Arztzugang: Barrierefreiheit nicht immer gewährleistets • Telematikinfrastruktur: Verhandlungen zur Finanzierung gescheitert • Baden-Württemberg Gesundheitskompetenz stärken • Sucht und Drogen: Neue Substitutionsrichtlinie der Bundesärztekammer vorgelegt

Arztzugang: Barrierefreiheit nicht immer gewährleistet

Der barrierefreie Zugang zur ambulanten Versorgung ist hierzulande noch nicht ausreichend gewährleistet.

Es seien daher Initiativen ergriffen worden, um Menschen mit Behinderungen einen möglichst barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, heißt es in der Antwort (20/6356) der Bundes­regierung auf eine Kleine Anfrage (20/6135) der CDU/CSU-Fraktion. So müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht nur gewährleisten, dass den Versicherten ein hinreichendes Angebot an barrierefreien Arztpraxen zur Verfügung stehe. Sie hätten im Internet auch in geeigneter Weise über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung zu informieren. Die Informationen zur Barrierefreiheit betreffen den Angaben zufolge unter anderem bauliche Gegebenheiten, Ausstattungsmerkmale der Praxen und Kommunikationsangebote. Darüber hinaus hat jede KV zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einen Strukturfonds zu bilden, aus dem auch solche Maßnahmen finanziert werden können. Aufgrund der demografischen Entwicklung sei in den nächsten Jahren mit einer Zunahme der Zahl von Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung zu rechnen.

Quelle: heute im bundestag (hib), 292/2023


Telematikinfrastruktur: Verhandlungen zur Finanzierung gescheitert

Keine Aussicht auf eine gemeinsame Lösung bei der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) sehen die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sind gescheitert. Ein Brief des Vorstands des Kassenarztverbands an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach liegt bereits vor.

Worum geht es?

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht unter anderem vor, dass vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten. Die Höhe und Berechnung der Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband und die KBV bzw. KZBV in ihren jeweiligen Vereinbarungen bis zum 30. April festlegen. Das ist nicht gelungen. „Die Verhandlungen sind mit Ansage gescheitert“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Mit dem erklärten Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, habe das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen. 

Im Schreiben der KBV heißt es: „Eine den entstehenden Kosten entsprechende Erstattung bildet zusammenfassend für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen und die Fachanwendungen nutzen, die materielle Basis, um die Transformation in ein werthaltiges digitale Anwendungen nutzendes Gesundheitswesen unterstützen zu können.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung


Baden-Württemberg: Gesundheitskompetenz stärken

Um die Gesundheitskompetenz vieler Menschen ist es nicht gut bestellt. Das soll sich ändern.

Die Landesärztekammer Baden-­Württemberg forderte zum Weltgesundheitstag am 7. April, die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung gezielt zu stärken. „Viele Menschen wissen zu wenig, was sie selbst für eine gute Gesundheit tun können, oder haben nicht den Willen, das Thema ernst zu nehmen“, sagt Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer. „Das ist ein Problem für das Gesundheitssystem. Jede Krankheit, die vermieden wird, entlastet uns und ermöglicht, unsere Ressourcen für diejenigen Krankheiten einzusetzen, die wir nicht verhindern können.“ ­Verschiedenste Akteure seien angesprochen, zusammen an der Erhöhung der Gesundheitskompetenz zu arbeiten. „Wir appellieren an die Bürger – auch an die Entscheider in Betrieben, Behörden und Einrichtungen im Südwesten –, die Förderung von Gesundheitskompetenz in die Hand zu nehmen und dies als Investition in Stabilität und Leistungsfähigkeit zu sehen“, betont Miller.

Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg 


Sucht und Drogen: Neue Substitutionsrichtlinie der Bundesärztekammer vorgelegt

Neue Substitutionsrichtlinie vorgelegt

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im April eine neue Substitutionsrichtlinie zur Behandlung von Opioidabhängigen vorgestellt. „Mit der aktuellen Überarbeitung der Substitutions-Richtlinie stellen wir eine bestmögliche Behandlung opioidabhängiger Menschen sicher. So wurden zum Beispiel bewährte Erleichterungen der jetzt auslaufenden SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in die Richtlinie übernommen.“ Das sagte Dr. Josef Mischo, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der BÄK, anlässlich der Veröffentlichung der BÄK-Richtlinie, die am 8. April 2023 in Kraft getreten ist. Als Beispiele für Verbesserungen nannte er die neuen Möglichkeiten im Rahmen der „Take-home-Verschreibung“ sowie die Erweiterung des Personenkreises, der das Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen darf.

Quelle: Bundesärztekammer

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