Was gibt es Aktuelles aus der Gesundheitspolitik im Oktober?

Energiekosten: Schutzschirm auch für Praxen gefordert • Digitalisierung: Internisten liefern Vorschläge • Hamburg: Kassen kündigen Gesundheitskiosk • Sektorengrenzen: Konzept zur sektorengleichen Vergütung

Energiekosten: Schutzschirm auch für Praxen gefordert

In der aktuellen Debatte über Soforthilfen für Gesundheitseinrichtungen aufgrund steigender Energiepreise und Inflation hat man die Arztpraxen nicht auf dem Schirm.

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt fordert einen Energieschutzschirm für alle Versorgungsbereiche: „Wir brauchen jetzt dringend eine steuerfinanzierte Energiekostenzulage für Kliniken und auch für Praxen, damit in unseren Gesundheitseinrichtungen nicht buchstäblich die Lichter ausgehen.“ Konkret schlägt er einen gestaffelten Zuschuss auf Grundlage der Gas- und Stromrechnungen aus dem Vorjahr vor. Operativ umgesetzt werden könnte eine solche Zulage als zusätz­licher Bundeszuschuss über den Gesundheitsfonds oder durch den Einbezug von Gesundheitseinrichtungen in das Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung. Neben den Kliniken stünden auch viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als Kleinunternehmerinnen und -unternehmer vor enormen Herausforderungen. Die Kostensteigerungen für Energie träfen auf reglementierte Preise, weshalb Zuwächse bei Energiekosten und die gegenwärtige Inflationsentwicklung über die reguläre Vergütung nicht mehr ausgeglichen werden könnten. 

Quelle: Bundesärztekammer


Digitalisierung: Internisten liefern Vorschläge

In einem Brief an den Bundesgesundheitsminister bieten Internistinnen und Internisten ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung der Digitalisierungsstrategie des Bundes an.

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) begrüßt den kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium angestoßenen Prozess zur Entwicklung einer „Digitalisierungsstrategie Gesundheitswesen und Pflege“. Großen Verbesserungsbedarf sieht die DGIM jedoch bei der Nutzung von Gesundheitsdaten – ein Thema, das auch die Bundesregierung mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten Gesundheitsdatennutzungsgesetz auf die Agenda gesetzt hat. Im Dialog mit Internistinnen und Internisten, die in der Forschung und in der Patientenversorgung an Universitätskliniken tätig sind, hat die DGIM daher eine Liste mit Anforderungen zu neun Themenfeldern erarbeitet und dem Bundesgesundheitsminister zugeschickt. „Mit dieser Liste wollen wir auf konkrete Bedarfe und Baustellen bei der Digitalisierung aus der Perspektive der Inneren Medizin hinweisen und mögliche Lösungen vorstellen“, sagt Prof. Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter für das Thema Digitale Medizin im DGIM-Vorstand. „Jeden Tag sammeln wir in Kliniken und Praxen Unmengen an Patientendaten, deren wissenschaftliche Verwertung die derzeit in Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen und Rechtsunsicherheiten allerdings erheblich erschweren oder verhindern“, so Vogelmeier. Mit der Liste bietet der Verband seine Unterstützung bei der Ausarbeitung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes an.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)


Sektorengrenzen: Konzept zur sektorengleichen Vergütung

Wie sektorengleiche Leistungen, also solche, die sowohl ambulant als auch stationär erbringbar sind, unabhängig vom Ort der Behandlung gleich vergütet werden können, hat ein Konsortium in einem Konzept zur Stärkung der sektorengleichen Versorgung in Deutschland erarbeitet. Das Konsortium besteht aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin, dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut und dem BKK Dachverband. „Der Handlungsdruck, die Sektorengrenzen zu überwinden, hat aber auch hierzulande nicht nur vor dem Hintergrund von Personalengpässen immer mehr zugenommen. Mit dem vorgestellten Konzept kann das deutsche Gesundheitssystem bedarfsgerechter und effizienter ausgerichtet werden“, so Prof. Jonas Schreyögg, wissenschaftlicher Direktor des HCHE. Leistungserbringer und Krankenkassen befürworten eine stärkere Ambulantisierung der Versorgung. Das Konzept könne hier als politische Entscheidungsgrundlage dienen, heißt es vom Zi.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)


Hamburg: Kassen kündigen Gesundheitskiosk

Im September wurde bekanntgegeben, dass die Ersatzkassen in Hamburg den Versorgungsvertrag mit dem Gesundheitskiosk in Billstedt-Horn zum Jahresende kündigen wollen. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse, der Barmer und der DAK stünden der Erfolg des Projekts und die Kosten in keinem Verhältnis. Für das Projekt werden dem Vernehmen nach rund eine Million Euro pro Jahr aufgewendet. Die Entscheidung wurde zudem mit dem derzeit beratenen GKV-Finanzierungsstärkungsgesetz und den kürzlich verlautbarten Eckpunkten des Bundesgesundheitsministers zu dessen „Gesundheitskiosken“ begründet, wie der Virchowbund mitteilt. Der Gesundheitskiosk war im Februar dieses Jahres noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss für die Regelversorgung empfohlen worden.

Quelle: AOK Rheinland/Hamburg

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