Was steht im Ampelkoalitionsvertrag?

Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist seit 24.11.2021 öffentlich verfügbar. Wir geben einen Überblick, welche Punkte für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wichtig sind.

Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung

Sektorengrenzen

Um die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern, soll für ge­eignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-­DRG umgesetzt werden. Hybrid-DRG bezeichnet eine Leistung und deren Vergütung, die unabhängig davon, ob die Leistung ambulant oder stationär erbracht wird, identisch ist. Welche Leistungen darunterfallen könnten, wird nicht erwähnt. 

Bedarfsplanung

Die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung soll gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickelt werden.

Notfallversorgung

Die Notfallversorgung soll in in­tegrierten Notfallzentren in enger Zusammenarbeit zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Krankenhäusern erfolgen. Den KVen soll die Option eingeräumt werden, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen oder diese Verantwortung in Absprache mit dem Land ganz oder teilweise auf die Betreiber zu übertragen.

Hausärztliche Entbudgetierung

Die Koalition beabsichtigt die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufzuheben.

MVZ

Die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und deren Zweigpraxen soll erleichtert werden, u. a. durch den Abbau von bürokratischen Hürden. Entscheidungen des Zulassungsausschusses darüber sollen künftig durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden.

Apotheke

Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten soll durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung verbessert werden.

Digitalisierung im Gesundheitswesen 

Telemedizin

Die Bundesregierung will telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung regelhaft ermöglichen.

Elektronische Patientenakte 

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts sowie deren Anwendung will die neue Regierung beschleunigen. 
Für die ePA sieht die Regierung künftig eine opt-out-Regelung vor. Das heißt, gesetzlich Versicherte müssen sich aktiv gegen eine Teilnahme entscheiden. Bisher galt bei der ePA die opt-in-Regelung.

gematik

Die gematik soll zu einer digitalen Gesundheitsagentur ausgebaut werden. Ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind geplant, um Daten wissenschaftlich besser nutzen zu können. Dazu soll eine dezentrale Forschungsdaten­infrastruktur aufgebaut werden.

Bürokratieabbau

Das SGB V und weitere Normen möchte die Regierung hinsichtlich überholter Dokumentationspflichten überprüfen und durch ein sogenanntes Bürokratieabbaupaket Hürden für eine gute Patientenversorgung abbauen. Sprachmittlung auch mithilfe digitaler Anwendungen soll im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V werden.

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

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