„Widerspruchslösung ist keine Organ-Abgabe-Pflicht“

Gut funktionierende Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender, mehr Zeit und eine gute Finanzierung können dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten. Der Bundestag hat am 28. November 2018 den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgegriffen und eine breite Debatte über Verbesserungen für die Organspende geführt.

Im Zentrum der Organspende-­Debatte stand Jens Spahns Vorschlag einer doppelten Widerspruchslösung. Danach soll jeder Mensch potenzieller Organspender sein, wenn er zu Lebzeiten nicht widerspricht oder dessen Angehörige eine Organspende nach dem Tod nicht ablehnen. Derzeit gilt die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung“, was bedeutet, dass ein Organspender oder seine Angehörigen der Organspende aktiv zustimmen müssen.

Pflicht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen

„Es gibt gewichtige Argumente auf beiden Seiten, das braucht den offenen Austausch. Die doppelte Widerspruchslösung ist kein Zwang zur Spende. Sondern der Zwang, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ich finde, das müssen wir uns zumuten. Die 10.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, müssen es uns wert sein,“ appellierte Spahn an die Bundestagsabgeordneten in Berlin.
Bereits Ende Oktober diesen Jahres hat das Bundeskabinett der von Spahn vorgelegten Novellierung des Transplantationsgesetzes, dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ zugestimmt. Damit sollen künftig mehr Menschenleben durch eine Organspende gerettet werden können.

Qualifizierte Ärzte für Entnahmekliniken

Eine Schlüsselrolle zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland spielen die Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden. Der neue Gesetzesentwurf soll unter anderem Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender verbessern und den Transplantationsbeauftragten mehr Zeit verschaffen. Eine Finanzspritze für Entnahmekrankenhäuser ist vorgesehen. Kleinere Entnahmekliniken sollen künftig auch durch qualifizierte Ärzte unterstützt werden. An diesen Punkten setzt der Gesetzentwurf an, der voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten soll.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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