Neuigkeiten aus der digitalen Arztpraxis

eAU: Seit Januar für alle Arbeitgeber Pflicht • Telematikinfrastruktur: Finanzierung wird auf TI-Pauschale umgestellt • Zahl des Monats: 41.000 E-Arztbriefe

eAU: Seit Januar für alle Arbeitgeber Pflicht

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind seit Jahresanfang verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmende müssen sich lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Ob alle Firmen das Verfahren zum 1. Januar umgestellt haben, ist unklar. Arztpraxen sollten daher selbst entscheiden, ob sie sicherheitshalber vorerst weiterhin die AU-Bescheinigung für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ausdrucken, um nachträgliche Anfragen von Patientenseite nach einer Papierbescheinigung zu vermeiden. Auch Vertragsärztinnen und -ärzte, die Personal beschäftigen, müssen seit Januar die AU-Daten ihrer Beschäftigten bei den Kassen abrufen, sofern sie nicht selbst die Krankschreibung ausgestellt haben. Zum Abruf der Daten benötigen Praxen eine zugelassene und datenschutzkonforme Software. Die Umstellung auf das elektronische Verfahren betrifft nur die AU-­Bescheinigung, die vormals auf dem „gelben Schein“ (Muster 1) ausgestellt wurde. Bei privat Versicherten, AU-­Bescheinigungen aus dem Ausland oder der Ausstellung von Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes (Muster 21) bleibt es weiterhin beim bisherigen Verfahren und bei der Vorlagepflicht der Beschäftigten.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung


Telematikinfrastruktur: Finanzierung wird auf TI-Pauschale umgestellt

Ärztinnen und Ärzte sollen ab Juli 2023 eine monatliche Pauschale zur Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Die Umstellung der TI-Finanzierung hat der Gesetzgeber veranlasst. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband wurden beauftragt, bis zum 30. April die Höhe der TI-Pauschale festzulegen. Danach soll sie alle zwei Jahre überprüft werden. Für Arztpraxen hat die neue Regelung zur Folge, dass sie insbesondere bei Neuanschaffungen in Vorleistung gehen müssen.

Die Bundesärztekammer hält die geplante TI-Pauschale in ihrer jetzigen Konzeption für ungeeignet. „Eine solche Finanzierungslogik hat befreiende Wirkung für die Kranken­kassen und wälzt das komplette wirtschaftliche Risiko auf die Praxen ab. [...]“, so Bundes­ärztekammer-Chef Klaus Reinhardt in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister und den Gesundheitsausschusses. Auch vonseiten der Kassen­ärztinnen und -ärzte wurde die vorgesehene Neuregelung scharf kritisiert. 

Quelle: Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung


Zahl des Monats: 41.000

Der elektronische Arztbrief (E-Arztbrief) wird in Arztpraxen immer stärker angenommen. Arzt­praxen können so von den Vorteilen der Zeit- und Ressourceneinsparung über den elektronischen Versandweg profitieren. Die gematik hatte dazu am 23. November 2022 erstmalig einen Aktionstag zum E-Arztbrief ausgerufen. Ziel war es, möglichst viele Arztpraxen in Deutschland zu motivieren, den Versand des E-Arztbriefs zu nutzen und Erfahrungen zu sammeln. Bereits in den letzten Wochen ist die Nutzung des digitalen Arztbriefs kontinuierlich gestiegen. Wie die Auswertung nun zeigt, wurden am Aktionstag zum E-Arztbrief über 41.000 E-Arztbriefe versendet, 6.000 mehr als an dem Mittwoch der Vorwoche (16.11.2022). Damit erreichte die Nutzung des E-Arztbriefs in der Woche des Aktionstags ihren bisherigen Höhepunkt. Insgesamt wurden seit Start des E-Rezepts am 1. Juli 2021 904.414 E-Rezepte versandt.

Quelle: gematik GmbH


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